Zuzahlung
Bei gesetzlichen Krankenversicherten ist das Krankenhaus verpflichtet, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil zu verlangen. Zahlen Sie diesen Betrag bitte spätestens am Tag Ihrer Entlassung in der Information/Aufnahme ein.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 07:30 bis 20:00 Uhr
- Samstag bis Sonntag und an Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr
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