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Qualitätsberichte

Um Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualität von Krankenhäusern in Deutschland herzustellen, sind alle Krankenhäuser seit 2005 gesetzlich verpflichtet, in einem zweijährigen Rhythmus einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen.

Nachfolgend finden Sie unsere strukturierten Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 SGB V:

Qualitätsbericht 2008
Qualitätsbericht 2006



Prävention bei Kindern
Was Vorbeugung verhindern kann, muss später nicht aufwändig geheilt werden.